Reglement Aufnahmeprüfung
1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung erfolgt online über das Formular auf der Website
www.junge-talente-musik-sh.ch. Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden.
Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Aufnahmekriterien erfüllen (Alter zwischen 4 und 25
Jahre, Wohnsitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden) werden von der Koordinationsstelle zu einer
Aufnahmeprüfung eingeladen.
Für die Aufnahmeprüfung wird eine Gebühr von CHF 50.- erhoben. Der Betrag wird mit der Einladung zur Aufnahmeprüfung fällig und in Rechnung gestellt. Der rechtzeitige Eingang der Gebühr ist Bedingung für die Zulassung zur Aufnahmeprüfung.
2. Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfung beinhaltet ein Vorspiel auf dem Instrument/Vorsingen. Es sollen zwei
Stücke in unterschiedlichem Stil oder Charakter vorbereitet werden. Die maximale Spieldauer
beträgt 10 Minuten. Der Schwierigkeitsgrad der Stücke sollte so gewählt werden, dass die
Schülerin oder der Schüler sein musikalisches Potenzial zum Ausdruck bringen kann.
Für das Vorspiel steht ein Klavier zur Verfügung, eine Pianistin oder ein Pianist für die Korrepetition
muss von den Kandidierenden selbst organisiert werden.
Im Anschluss an das Vorspiel findet ein kurzes Gespräch mit der Jury über die musikalischen Ziele
und die Motivation zur Teilnahme am Förderprogramm statt. Das Gespräch beinhaltet eine
Rückmeldung der Jury zum Spiel der Kandidierenden.
3. Bewertung
Die Fachjury bewertet die Kandidierenden mit einem Punktesystem und entscheidet aufgrund
des Gesamteindruckes über die Aufnahme ins Programm «Junge Talente Musik». Die Fachjury
entscheidet darüber, in welche Förderstufe (Basis/Aufbau I/Aufbau II/PreCollege) das Talent
aufgenommen wird.
Die Punktzahl aller Kandidierenden sowie die Entscheidungen über die Aufnahmen werden von
der Fachjury an die Koordinationsstelle weitergeleitet.
Die Koordinationsstelle entscheidet über die Vergabe der zur Verfügung stehenden Unterstützungsgelder des Bundes. Übersteigt die Anzahl anerkannter Talente die verfügbaren Mittel, wird eine Priorisierung vorgenommen.
4. Bekanntgabe Resultat
Die Erziehungsberechtigten, die Instrumentallehrpersonen sowie die Schulleitungen der
Kandidierenden werden von der Koordinationsstelle über die Aufnahme ins Programm sowie über
die Vergabe der Unterstützungsgelder informiert. Der Status als Talent gilt für ein Schuljahr.
Alle Talente, welche die Aufnahmeprüfung bestanden haben, dürfen vollumfänglich am
Förderprogramm teilnehmen unabhängig davon, ob sie die Beiträge des Bundes erhalten.
5. Rechtsweg
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme ins Förderprogramm oder auf den Erhalt von
Förderbeiträgen.
Gesuchstellende, welche mit dem Entscheid der Fachkommission über die Aufnahme insFörderprogramm bzw. den Erhalt von Förderbeiträgen nicht einverstanden sind, können von der
Fachkommission eine anfechtbare Verfügung verlangen. Einspracheinstanz ist ????. Mit
der Einsprache kann nur das Verfahren betreffend dem Zustandekommen des Entscheids der
Fachkommission gerügt werden.
Herisau, Oktober 2025
Koordinationsstelle «Junge Talente Musik» Appenzell Ausserrhoden